Dachlawine |
roof avalanche |
Als Dachlawine bezeichnet man Schnee, der von einem Hausdach herabrutscht und - schlimmstenfalls - Sachschäden z.B. an geparkten Autos oder Verletzungen von Personen verursacht.
Schadenersatzansprüche gegen den Eigentümer des Gebäudes bestehen, wenn diesem eine Sorgfaltspflichtverletzung nachzuweisen ist. In schneereichen Gegenden können z.B. per Gemeindesatzung Schneefang-Gitter vorgeschrieben sein, deren Nichtanbringung eine Pflichtverletzung darstellt. Bei konkreter Gefahr (z.B.: Lawine sammelt sich bereits sichtbar an) kann der Eigentümer verpflichtet sein, Warnschilder aufzustellen, den Schnee vom Dach zu entfernen oder den Gefahrenbereich unterhalb des Daches abzusperren. Solange nur die allgemeine Gefahr einer Schneeansammlung besteht, muss jeder Passant auf seine eigene Sicherheit selbst achten. Auch Autofahrer müssen ihr Fahrzeug grundsätzlich außerhalb der Gefahrenzone von Dachlawinen parken (Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 23.7.2003, Az. 13 U 49/03).
Auch Mieter können unter Umständen Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter haben, wenn sie durch Dachlawinen oder von der Dachtraufe fallende Eiszapfen ihres Wohnhauses verletzt werden oder Schäden erleiden. Bei vermieteten Einfamilienhäusern oder Doppelhaushälften gelten jedoch andere Maßstäbe als bei Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus. So kann der Vermieter eines nur von einem Mieter bewohnten Objekts wirksam die Verkehrssicherungspflicht in jeder Hinsicht auf diesen Mieter übertragen. Wird dann der Mieter der Doppelhaushälfte beim Herausfahren aus der Garage von einer mit Eiszapfen gespickten Dachlawine getroffen, haftet der Vermieter nicht. Denn der Mieter hat die alleinige Sachherrschaft über das Haus. Er hätte selbst die Gefahr beseitigen müssen (Urteil des Amtsgerichts München vom 29.11.2011, Az. 433 C 19170/11). Hinzuweisen ist allerdings darauf, dass der Vermieter auch bei Übertragung der Verkehrssicherungspflicht auf einen anderen immer noch eine Kontrollpflicht hat.
Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung kann hier vor unerwünschten Risiken schützen. Wer selbst im eigenen Haus wohnt, wird in der Regel durch eine Privathaftpflichtversicherung ausreichend geschützt. Bei vermieteten Objekten oder Mehrfamilienhäusern ist eine spezielle Hauseigentümer-Haftpflichtversicherung erforderlich. |