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Stichwort English Beschreibung
Heimgesetz German Homes Act Das Heimgesetz (HeimG) regelte lange die rechtlichen Verhältnisse in Altenheimen – das heißt Wohnen und Pflege, die in einem Altenheimvertrag zusammengefasst werden, sowie die Mitbestimmung durch die Bewohner und die Kontrolle von Heimen durch kommunale Stellen (Heimaufsicht).

Das früher bundesweit anwendbare Heimgesetz beanspruchte Geltung für alle Heime. Diese waren definiert als entgeltlich betriebene Einrichtungen, in denen ältere, pflegebedürftige oder auch behinderte Volljährige aufgenommen werden, um sie zu pflegen und zu betreuen, ihnen Wohnraum zur Verfügung zu stellen, und deren Bestand von Anzahl und Wechsel der Bewohner unabhängig ist.

Nicht unter das Heimgesetz fielen Einrichtungen, bei denen ein Vermieter den Mietern lediglich die Möglichkeit gibt, bestimmte Betreuungsleistungen, zum Beispiel Notrufdienste, in Anspruch zu nehmen oder Dienst- und Pflegeleistungen anderer Anbieter vermittelt. Damit galt das HeimG nicht für viele Versionen des sogenannten Servicewohnens oder des Betreuten Wohnens. Für Kurzzeitheime und stationäre Hospize galten seine Vorschriften nur eingeschränkt.

Das HeimG verfolgte den Zweck, die Interessen der Bewohner zu wahren und ihre Selbstständigkeit und Selbstbestimmung soweit möglich zu schützen.

Zwar existiert das Heimgesetz noch, es hat jedoch seine praktische Bedeutung weitgehend verloren. Die Regelungen über den Altenheimvertrag sind seit 1.10.2009 nicht mehr im Heimgesetz, sondern im Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) enthalten.

Die Gesetzgebungszuständigkeit für den öffentlich-rechtlichen Teil des bisherigen Heimgesetzes – also zum Beispiel die Heimaufsicht – wurde im Rahmen der Föderalismusreform vom 1.8.2006 auf die Bundesländer übertragen. Das Heimgesetz blieb als Übergangslösung bestehen, welche anzuwenden war, bis die Länder eigene Gesetze geschaffen hatten. Dies ist mittlerweile in allen Bundesländern geschehen. Weder Bezeichnungen noch Inhalt dieser Gesetze sind einheitlich. So gibt es zum Beispiel das Landesheimgesetz in Baden-Württemberg (seit 2008), das Pflege- und Wohnqualitätsgesetz in Bayern (2008), das Wohnteilhabegesetz in Berlin (2010), das Einrichtungenqualitätsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern (2010) und das Selbstbestimmungsstärkungsgesetz in Schleswig-Holstein (2009).