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Autowäsche washing cars Das Waschen von Autos auf der Straße ist in den meisten Gemeinden Deutschlands durch Abwasser- oder Entwässerungssatzungen untersagt, da man Umweltbelastungen des Bodens, des Grundwassers und des in den Regenwasserabflusskanälen der Straßen abgeleiteten Wassers vermeiden will. Öl- und Kraftstoffreste sowie aggressive Putzmittel belasten die Umwelt erheblich und können nur durch spezielle Abscheidesysteme entfernt werden. Die Verbote gelten unabhängig davon, ob per Hand mit Schwamm und Eimer oder per Schlauch gewaschen wird. Auch auf unbefestigten Plätzen oder Flächen, deren Abwasser in einen öffentlichen Regenwasserkanal fließt, darf nicht gewaschen werden.

Meist werden Schmutzwasser und Regenwasser in zwei getrennten Abwasserkanälen entsorgt (Trennkanalisation). Das Regenwasser fließt dann ungeklärt ins nächste natürliche Gewässer. Gibt es kein Trennsystem und fließt z. B. das Wasser von einer asphaltierten Hauseinfahrt direkt in einen Abwasserkanal mit Mischwasserableitung, erlauben manche Gemeinden auch die Autowäsche in der eigenen Einfahrt. Gewaschen werden darf dann aber nur mit klarem Wasser ohne chemische Reinigungsmittel. Tabu ist auch die Motorwäsche oder die Arbeit mit einem Hochdruckreiniger. Sobald die Möglichkeit besteht, dass Schmutzwasser in den Boden gelangen kann (z. B. bei einer Kiesdecke) oder wenn es eine getrennte Regenwasserableitung gibt, ist die Autowäsche auf Privatgrund in der Regel untersagt. Der Autobesitzer muss dann eine Waschanlage oder einen Waschboxenplatz aufsuchen, bei denen es einen Wasserablauf mit Ölabscheider gibt. Die Motorwäsche ist jedoch auch dort mittlerweile in einigen Städten untersagt.

Das Autowaschen auf dem eigenen Grundstück kann bei Verstoß gegen eine Gemeindesatzung einen Ordnungswidrigkeitentatbestand darstellen. In schweren Fällen kann auch eine Straftat vorliegen. Zur Anwendung kommen können § 324 (Gewässerverunreinigung) oder § 324a (Bodenverunreinigung) des Strafgesetzbuches. Diese Vorschriften sehen bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe für Umweltverstöße vor.

Mietrechtlich ist die Verwendung von Wasser aus dem Wasserhahn der Mietwohnung zum Autowaschen problematisch, da dieses Wasser nur für den normalen persönlichen Gebrauch bestimmt ist. Bei der Umlage der Wasserkosten auf die verschiedenen Parteien eines Hauses wird ein Berechnungsschlüssel verwendet, der außer dem Verbrauch auch die Wohnungsgröße berücksichtigt (z.B.: Warmwasser nach Verbrauch 70 Prozent, nach Wohnfläche 30 Prozent). So können Ungerechtigkeiten entstehen, da andere Mieter für die glänzende Karosse ihres Nachbarn mit bezahlen.

Der Vermieter kann das Autowaschen auf dem Gelände einer Wohnanlage untersagen.