Digitales Fernsehen |
digital television |
Die Einführung des digitalen Fernsehens soll die Qualität der Medienversorgung in Deutschland verbessern. Die Ausstattung von Wohngebäuden mit entsprechenden Anschlüssen ist ein nicht zu unterschätzendes Qualitätsmerkmal. Versorgungsgrundlage mit DVB-C (Digital Video Broadcasting Cable), alternativ DVB-T (Digital Video Broadcasting Terrestrial) und DVB-S (Digital Video Broadcasting Satellite) sind europäische Standards des European Telecommunications Standards-Institute.
Für Wohnungsunternehmen, Wohnungseigentumsverwalter und Miethausverwalter stellt sich die Aufgabe, das Angebot der Kabelnetzbetreiber, aber auch der alternativen Empfangssysteme gegenüber den Wohnungseigentümern und Mietern so zu kommunizieren, dass Entscheidungen über die Einführung (bei Wohnungseigentümern durch Beschluss) aufgrund von alternativen Angeboten getroffen werden können.
Mit den Betreibergesellschaften bzw. Anbietern muss das für die Anlage (Größe, Lage, Umrüstungskosten bei der gegebenen Gebäudestruktur) optimale Leistungspaket ausgehandelt werden. Das analoge Fernsehen über Antenne (terrestrisches Fernsehen) wurde in Deutschland zwischen 2002 und 2008 auf das digitale DVB-T umgestellt. Seit 30. April 2012 ist auch die analoge Satellitenübertragung für Deutschland beendet. Ein digitaler Empfang erfordert einen digitalen Receiver, der auch als Set-Top-Box oder Decoder bezeichnet wird, sowie einen digital-tauglichen Empfangskopf (Digital-LNB, Low Noise Block Converter). Dieser befindet sich mittig vor der Satelliten-Antenne. In manchen älteren Gebäuden mit Gemeinschafts-Antennen-Anlage müssen auch veraltete Kabel, Verteiler und Dosen ausgetauscht werden, um digitales Fernsehen empfangen zu können.
Vermieter müssen dafür sorgen, dass an der Antennen-Steckdose in der Wohnung des Mieters verwertbare Fernsehsignale ankommen. Ein Decoder muss hingegen nicht zur Verfügung gestellt werden, da dieser zum Empfangsgerät, also zum Fernseher gehört und nicht zur Antennenanlage. Eine Umstellung wird in der Regel vermieterseitig keine hohen Kosten verursachen, da meist nur das LNB an der Antenne auszutauschen ist und alle ab 1997 hergestellten LNB digital-tauglich sein sollten.
Zu der Frage, ob eine Umstellung auf digitales Satellitenfernsehen eine Modernisierungsmaßnahme darstellt, deren Kosten anteilig auf den Mieter umgelegt werden können, existiert bislang keine eindeutige Rechtsprechung. |