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Fahrräder bicycles Ein Mietvertrag regelt meist nicht ausdrücklich, wo Fahrräder des Mieters abzustellen sind. Allerdings finden sich in vielen Hausordnungen Regelungen zu diesem Thema. In vielen Wohnanlagen existiert ein gemeinschaftlich genutzter Fahrradkeller. Schreiben Mietvertrag oder Hausordnung vor, dass dieser für Fahrräder zu nutzen ist, ist diese Regelung gültig und zu beachten. Gibt es keinen allgemeinen Fahrradkeller, muss der Mieter ggf. seinen Keller nutzen.

Solange eine anderweitige Abstellmöglichkeit besteht, ist die Benutzung der Wohnung als Fahrradabstellplatz unzulässig. Ein besonders wertvolles Rennrad darf nach dem Amtsgericht Münster in die Wohnung mitgenommen oder im eigenen Keller des Mieters untergestellt werden, obwohl die Hausordnung ausschließlich den Fahrradkeller als Abstellplatz anordnet (AG Münster, WM 94, 198). Als Kündigungsgrund reicht ein unzulässiges Abstellen von Fahrrädern in der Regel nicht aus.

Das Abstellen von Fahrrädern auf dem Hof einer Wohnanlage darf nach einem Urteil des Amtsgerichts Berlin-Schöneberg (Az. 19 C 532/98) nicht ohne Weiteres per Hausordnung vom Vermieter verboten oder mit Gebühren belegt werden. Im Einzelfall hängt dies vom Platzangebot des Hofes ab. Wenn Zugänge, Einfahrten oder gar Zufahrtswege für die Feuerwehr zugestellt werden, werden die Interessen des Radlers zurückstehen müssen.

Das Abstellen von Fahrrädern im Treppenhaus muss eine Wohnungseigentümergemeinschaft nicht akzeptieren (Amtsgericht Hannover, Beschluss vom 27.12.2005, Az. 71 II 547/05).

In diesem Fall argumentierte das Gericht mit § 14 Nr.1 WEG: Wohnungseigentümer dürfen vom Gemeinschaftseigentum nur insoweit Gebrauch machen, als dadurch keine unzumutbare Benachteiligung ihrer Miteigentümer entsteht. Durch Fahrräder im Treppenhaus werde der Durchgang für die Bewohner allzu sehr erschwert. Besonders im Brandfall bestehe die Gefahr, dass Fahrräder im Treppenhaus den Fluchtweg blockierten. Der Wohnungseigentümer dürfe daher nicht nur selbst keine Fahrräder im Treppenhaus abstellen, er müsse auch dafür sorgen, dass seine Besucher dieses Verhalten unterließen.