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Stichwort English Beschreibung
Wohnungsvermittlung estate agent; housing agency; accommodation bureau Wohnungsvermittlung ist ein Teilbereich des Geschäftsfeldes von Maklern und bezieht sich auf die Vermittlung von Mietwohnungen. Wohnungsvermittler müssen zusätzlich zum BGB-Maklerrecht die Spezialvorschriften des Wohnungsvermittlungsgesetzes beachten, die dem besonderen Schutzbedürfnis von Wohnungssuchenden dienen. Dazu gehört die Begrenzung der Provisionshöhe für Wohnungssuchende auf zwei Monatsmieten ohne Nebenkosten.

Erhebliche Änderungen in diesem Bereich haben sich durch das Mitte 2015 eingeführte Bestellerprinzip ergeben. Danach dürfen Makler bei der Vermittlung von Mietwohnungen nur noch von demjenigen eine Provision verlangen, der sie beauftragt hat. Dies ist in der Regel der Vermieter. Unzulässig ist es, von Mietern eine Provision zu verlangen, wenn der Vermieter den Auftrag zur Mietersuche erteilt hat. Unzulässig sind auch diverse Umgehungstaktiken. Das neue Gesetz wurde von Wohnungsvermittlern scharf angegriffen, die darin einen verfassungswidrigen Eingriff in ihre Berufsfreiheit sahen. Das Bundesverfassungsgericht hat allerdings einschlägige Verfassungsbeschwerden abgewiesen.

Im Bereich der Wohnungsvermittlung tätige Makler haben ihre Geschäftsmodelle weitgehend angepasst und konzentrieren sich stärker auf den Vermieter als Kunden.