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Stichwort English Beschreibung
Wohnungsbauprämie premium for financing the construction of residential property Nach dem Wohnungsbauprämiengesetz werden seit dem 1. Januar 2004 8,8 Prozent der dem Bausparkonto gutgeschriebenen Beträge als Prämie gewährt, allerdings nur bis zu folgenden Höchstbeiträgen: Alleinstehende 512 Euro, Verheiratete 1.024 Euro pro Jahr.

Die Einkommensgrenze, bis zu der Bausparer einen Anspruch auf Wohnungsbauprämie haben, beträgt 25.600 bzw. 51.200 Euro (Alleinstehende / Verheiratete) zu "versteuerndes Jahreseinkommen". Das Bruttoeinkommen darf also wesentlich höher ausfallen.

Die Wohnungsbauprämie können Sparer erhalten,

  • die mindestens 16 Jahre alt sind,
  • deren zu versteuerndes Einkommen pro Jahr die
  • Einkommensgrenzen nicht übersteigt,
  • die mindestens 50 Euro pro Jahr in einen Bausparvertrag einzahlen.

Der jährlich geförderte Sparbetrag von bis zu 512 Euro entspricht einer Wohnungsbauprämie von jährlich 45,06 Euro für Alleinstehende.

Das staatlich geförderte Sparguthaben darf nur für den Bau oder Kauf einer selbstgenutzten Immobilie verwendet werden, sowie für andere wohnungswirtschaftliche Zwecke – etwa Umbauten oder Modernisierungen. Diese Zweckbindung gibt es seit 2009. Die siebenjährige Bindungsfrist wurde zum 31.12.2008 abgeschafft.

Junge Sparer: Bei der Wohnungsbauprämie gibt es einen sogenannten Welpenschutz: Wer bei Abschluss des Bausparvertrages noch keine 25 Jahre alt war, verliert auch bei vorzeitiger Vertragskündigung die Prämie der letzten sieben Jahre nicht. Allerdings muss er mindestens sieben Jahre lang in den Vertrag eingezahlt haben. Die angesammelten Prämien dürfen hier ausnahmesweise auch für nicht wohnungswirtschaftliche Anschaffungen (zum Beispiel Autokauf) genutzt werden.

Härtefälle: Eine Härtefallregelung gibt es bei Tod, Erwerbsunfähigkeit und auch bei Arbeitslosigkeit des Bausparers. Auch in diesen Fällen bleibt die Prämie für die letzten sieben Jahre des Ansparzeitraumes erhalten.