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Stichwort English Beschreibung
Wohngeld accommodation/ rent/ housing allowance; housing assistance Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss für sozial schwache Mieter (Mietzuschuss) und Eigenheimer (Lastenzuschuss). Es differiert nach Gemeindegrößenklasse, Familiengröße und Qualitätsklasse der bewohnten Wohnung. Die Zahlung von Wohngeld hängt von drei Faktoren ab:
  • der Anzahl der zum Haushalt gehörigen Familienmitglieder,
  • der Höhe des Gesamteinkommens,
  • der Höhe der Miete beziehungsweise der Belastung.
Man nennt dieses Wohngeld "Tabellenwohngeld", weil es aus entsprechenden Tabellen ermittelt werden kann. Daneben gibt es das pauschalierte Wohngeld für Empfänger von Sozialhilfeleistungen, das sich nach einem Prozentsatz der sozialhilferechtlich anerkannten Aufwendungen für die Miete bemisst.

Auf Wohngeld besteht Rechtsanspruch, wenn die Voraussetzungen für die Wohngeldberechtigung vorliegen. Das Wohngeldsondergesetz, das nur für die neuen Bundesländer gilt, sieht gegenüber den Regelungen des Wohngeldgesetzes abweichende Wohngeldhöhen vor.

Vorab muss immer ein Antrag gestellt werden, der nach Bewilligung alle 12 Monate neu gestellt werden muss. Anträge erhalten Sie bei der örtlichen Wohngeldstelle der Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung.

Das Wohngeld ist nicht mit dem Hausgeld zu verwechseln, das Wohnungseigentümer für die gemeinschaftliche Verwaltung zahlen müssen.

Ratschläge und Hinweise finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, www.bmvbs.de.