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Stichwort English Beschreibung
Veränderungssperre freeze on development; demolition and building alteration in a planning area; (general) barrier (or block) on change(s) Die Veränderungssperre ist ein Instrument zur Sicherung der Bauleitplanung. Reichen Bauherren nach Erlass einer Veränderungssperre einen Bauantrag ein, wird dieser in aller Regel unter Hinweis auf die Veränderungssperre abgelehnt. Die Veränderungssperre wird aber in Verbindung mit einer zusätzlichen Verfügungssperre auch eingesetzt zur Abwehr von Behinderungen im Zusammenhang mit städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen, Umlegungen zur Neugestaltung der Grundstücksverhältnisse auf der Grundlage eines Bebauungsplanes, sowie der Einleitung von Enteignungsverfahren.

Während zur Sicherung der Bauleitplanung, genehmigungsbedürftige oder sonstige wertsteigernde bauliche Anlagen zu errichten oder andere wertsteigernde Veränderungen des Grundstücks schlicht nicht zugelassen sind, können solche Veränderungen bei Maßnahmen der Bodenordnung genehmigt werden. Eine Veränderungssperre tritt erst nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft, sie kann jedoch bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen bis auf vier Jahre verlängert werden.

Werden Verfügungs- und Veränderungssperren erlassen, schlägt sich dies auch im Grundbuch durch Eintragung eines entsprechenden Vermerks nieder.