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Stichwort English Beschreibung
Versäumnisurteil judgment by default; default judgment Hat ein Gericht z.B. den Mieter, gegen den ein Mieterhöhungsbegehren rechtshängig gemacht worden ist, zum Verhandlungstermin geladen, und folgt der Mieter dieser Ladung nicht, so kann der Vermieter den Erlass eines Versäumnisurteils beantragen. In der Regel wird dem Vermieter dann alles zuerkannt, was er beantragt hat. Gegen dieses 1. Versäumnisurteil ist das Rechtsmittel des Einspruchs gegeben. Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Versäumnisurteils erfolgen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Der Einspruch ist zu begründen. Der Beklagte muss mit dem Einspruch alle Einwendungen vortragen, die er vorbringen möchte.

Legt der Mieter Einspruch ein, so geht der Rechtsstreit normal weiter. Ist gegen ein Versäumnisurteil Einspruch eingelegt worden, hat darauf das Gericht einen neuen Verhandlungstermin anberaumt und erscheint der Beklagte wieder nicht, ergeht auf Antrag der anderen Partei ein zweites Versäumnisurteil. Gegen dieses ist die Möglichkeit des Einspruchs nicht mehr gegeben. Auch eine Berufung kann der Beklagte nur dann einlegen, wenn er vorträgt, dass ihn keine Schuld an der Versäumung der zweiten Verhandlung trifft.