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Stichwort English Beschreibung
Schwarzkauf purchase with "under-the-table" payment (e.g. to evade taxes) Wenn die Beteiligten eines Grundstückskaufvertrages bei der Beurkundung einen niedrigeren Preis angeben als den tatsächlich vereinbarten, um Grunderwerbsteuer, Makler­ge­bühren, Notarkosten usw. zu sparen, so liegt ein Schein­ge­schäft vor, das nach § 117 Abs. 1 BGB nichtig ist. Dies gilt auch für die tatsächlich gewollte Preisvereinbarung, da sie nicht der Beurkundungsform des § 311b BGB genügt.

Geheilt wird der Vertrag jedoch durch Eintragung des Er­wer­bers in das Grundbuch.

Der Schwarzkauf (auch Unterverbriefung genannt) erfüllt den Tatbestand der Steuerhinterziehung.