Freizeitimmobilie |
leisure property; recreational real estate |
Der Begriff der Freizeitimmobilie beschreibt ein sehr vielschichtiges Immobilienspektrum. Es reicht von überdimensionalen Erlebnisparks in Las Vegas bis hin zum Campingplatz an der Adriaküste. Im engeren Sinne versteht man darunter Betreiberimmobilien, die bestimmte Freizeitmarktsegmente abdecken. Hierzu zählen Diskotheken, Bäder, Sport- und Wellnesseinrichtungen, Freizeitparks, Multiplexkinos oder "Urban Entertainment" Centers ebenso wie Festspielhäuser.
Freizeitimmobilien unterliegen in großem Umfang modischen Trends, sind aber auch abhängig von der Einkommensentwicklung der potenziellen Konsumenten und der Änderung von gesellschaftlichen Rahmenbedingungen.
Bauplanungsrechtlich können Bauvorhaben, die der Freizeitgestaltung dienen, in Sondergebieten durchgeführt werden, die diese Zweckbestimmung erfüllen, aber auch in innerstädtischen Kerngebieten und beschränkterem Umfang auch in Mischgebieten.
Sofern man unter Freizeitimmobilien auch naturnahe Erholungsgebiete rechnet, fallen auch Wochenendhausgebiete, Ferienhausgebiete und Campingplätze, die in Bebauungsplänen ausgewiesen werden, unter den Begriff der Freizeitimmobilie. |