Die Qualifizierung der Immobilienberufe geht in großen Schritten weiter voran. Immobilieneigentümer und -käufer:innen sollen sich darauf verlassen können, dass Immobilienverwalter und -makler:innen über nachgewiesene rechtliche, kaufmännische und technische Kenntnisse verfügen. Dafür gibt es jetzt neue Regelungen:

 

Die Prüfungsordnung für zertifizierte Verwalter (ZertVerwV) ist im Dezember 2021 in Kraft getreten. Diese zivilrechtliche Regelung gilt ausschließlich für WEG-Verwalter. Nach den Plänen der neuen Regierung soll eine gewerberechtliche Regelung für WEG- und Miet-Verwalter sowie für Immobilienmakler folgen. Beide Vorhaben werden von Berufsverbänden und Organisationen seit langem gefordert, werten die Dienstleistung auf und dienen dem Verbraucherschutz. 

Mit dem Inkrafttreten der Zertifizierten-Verwalter-Prüfungsordnung haben Wohnungseigentümergemeinschaften erstmals ab Dezember 2022 einen Anspruch auf die Bestellung eines zertifizierten Verwalters. 

Grundlage der Zertifizierten-Verwalter-Prüfungsordnung ist das neue WEG, in dem es heißt (§ 26a Abs.1 WEG): „Als zertifizierter Verwalter darf sich bezeichnen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er über die für die Tätigkeit als Verwalter notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt.“ 

Personen, die über entsprechende Qualifikationen wie den Abschluss Geprüfte/r Immobilienfachwirt/in verfügen, dürfen sich ebenfalls als zertifizierte Verwalter bezeichnen. Verwalter:innen, die bei Inkrafttreten des neuen Wohnungseigentumsgesetzes am 1.12.2020 bereits bestellt waren, gelten bis zum 1.6.2024 in den konkreten Gemeinschaften als zertifizierte Verwalter.

Zur Ausübung des Maklerberufes ist in Deutschland weder Examen noch Meisterbrief erforderlich. Das soll sich ändern, die Koalition plant eine Berufszulassung für Immobilienmakler mit Sachkundenachweis.

 

(Foto: © Gerd Altmann, Pixabay)

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