Wer erwägt, eine Immobilie zu veräußern (und kein erfahrener Verkaufsprofi ist), steht meistens vor der Frage: Makler rufen oder selbst vermarkten?

Wir möchten dazu einige Entscheidungshilfen geben. 

Wenn Sie wenig Erfahrung im Immobilienverkauf haben und möglichst nicht von stürmischen Schnäppchenjägern bedrägt oder von falschen Preisvorstellungen ins Boxhorn gejagt werden möchten, sollten Sie sich eine professionelle Marktwertermittlung besorgen. Kurzbewertungen aus den bekannten Immobilienportalen mögen Ihnen zwar hie und da einen Anhaltspunkt geben, aber auch nicht mehr als das. Denn: Um eine Immobilie verkaufsgerecht zu bewerten, muß der Gutachter diese Immobilie sehen, die Unterlagen dazu studieren, den Grundbuchauszug einsehen (insbesondere Abt. I und II), das Baurecht kennen und eine gute Portion Erfahrung in Ihrem Markt mitbringen.

Viele Maklerbüros bieten mittlerweile kostenfreie Marktpreis-Einschätzungnen an. Ist der einschätzende Gutachter zudem ein ausgebildeter Wertermittler oder Sachverständiger, möglichst mit einer offiziellen Anerkennung (Zertifizierung, öffentliche Bestellung), dann hat er ebenfalls Zugriff auf aktuelle Verkaufspreise des jeweiligen zuständigen Gutachterausschuß' und kann diese in einem Gutachten (anonymisiert) mit verwerten. Immerhin hat er sein Fach mehrere Jahr lang studiert, seine Prüfungen bestanden und muß mindestens drei Jahre lang Gutachten erstattet haben, bevor er die Zertifizierung bekommen kann. Dieser kann insbesondere auch Erbbaurechte und Erbbaugrundstücke berechnen.

Hat man nun diese Marktwerterermittlung erstellen lassen, ist der nächste Schritt die Aufbereitung sämtlicher für den Verkauf benötigter Unterlagen. Die Liste der Unterlagen ist heutzutage lang: Eine bestätigte Wohnflächenermittlung, ein aktueller Grundbuchauszug, ein Energieausweis, sämtliche Bewilligungen, die im Grundbuch erwähnt sind in Kopie, bei Erbbaurechten auch der Erbbaurechtsvertrag nebst eventuellen Nachträgen, Kopien der Mietverträge, Auskünfte aus Baulastenverzeichnis, Altlastenkataster und einiges mehr.

Als nächstes ist die Erstellung eines Exposes vorzunehmen. Die Angaben, die man hier macht, sollten unbedingt stimmen - insbesondere Wohn- und Nutzflächen, Angaben zur Sanierung oder Modernisierung, Energieausweis, Heizung und auch zu eventuellen Mängeln oder Schäden. Sofern Mietverhältnisse bestehen, sind hierzu auch einige Angaben zu machen. Und das wichtigste: Aussagekräftige, gut aufbereitete Fotos helfen enorm, ein Gebäude, eine Wohnung, alles was dazu gehört, für potenzielle Käufer interessant zu machen. 

Hat man die Anzeige schließlich platziert, kommen die ersten Anfragen. Nun heißt es, Termine zu organisieren und sich aktuell auch an die bestehenden Bestimmungen im Zusammenhang mit der Covi-19 Pandemie zu halten. 

Die Auswahl und Einschätzung der möglichen Käufer, die ihre Gebote abgeben, deren Finanzierungsmöglichkeiten und Pläne stoßen nicht selten auf Hindernisse, denen ein nicht im Verkauf erfahrener Laie oft nur schwer gewachsen ist. Wir wissen aus leidvollen Berichten, dass hier nicht nur gnadenlos Preise gedrückt wurden, Häuser oder Wohnungen heruntergemacht wurden und sogar beim Notar noch Preisreduktionen versucht oder durchgedrückt wurden. Es ist keine schöne Aufgabe, wenn mehrere Bewerber da sind, die einen nicht zu vergraulen und anderen nicht zu früh eine Zusage zu geben.

Schließlich ist damit der Verkauf noch nicht abgeschlossen. Der Kaufvertragsentwurf muß vom Verkäufer geprüft werden (der Käufer hat ja das Recht der Notarwahl), Vollmachten zur Belastung des eigenen Grundstücks mit Hypotheken müssen an den Käufer erteilt werden, oft sind Dinge wie Entrümpelung oder Grundreinigung zu regeln....die Aufzählung kann lang sein.

Bis zum Erhalt des Kaufpreises und der Umschreibung des Eigentums auf die Käufer vergehen Wochen und Monate. Damit alles wirklich gut vonstatten geht, sollte man sich also nicht blauäugig ins Verkaufsabenteuer stürzen. Es könnte sich lohnen, hier einen fachkundigen Makler mit einzubinden, auch wenn nach der seit dem 23.12.2020 geltenden Regelung bei bestimmten Objekten der Verkäufer die Hälfte der Provision zahlen muß - und der Käufer die andere Hälfte. Eine Verhandlung dahingehend, als Verkäufer vielleicht nur ein Viertel der Provision zu zahlen, und dem Käufer drei Viertel zu überlassen, ist durch das neue Gesetz untersagt.

Wenn Sie diesen gesamten Service "aus einer Hand" haben möchten, wenden Sie sich an uns. Sofern wir selbst in Ihrer Gegend nicht tätig sind, können wir Ihnen oftmals einen verläßlichen Kollegen / Kollegin empfehlen.

Rufen Sie an oder mailen Sie uns, wenn Sie den ersten Schritt - eine Marktpreisermittlung - machen möchten. Wir bieten diesen Service in den meisten Fällen kostenfrei an (Ausnahmen können sein: z.B. Erbbaurechte, Wohnungsrechte, Wegerechte, baurechtliche Aspekte die bewertet werden müssen oder auch Gutachten für Erbauseinandersetzungen oder Scheidungen - diese benötigen oftmals ein umfassendes Gutachen eines zertifizierten Sachverständigen und sind oftmals sehr zeitaufwendig.)

Kontakt: Telefonisch 0151 58703200 oder 06103 310847 oder emailen.

 

 

 

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