Die Deadline rückt heran: Ab dem 23.12.2020 ist es amtlich. Verkäufer und Käufer müssen sich die Maklerprovision je zur Hälfte teilen. Das gilt für das gesamte Bundesgebiet, für ganz Deutschland. Von Garmisch bis Flensurg, von Aachen bis Bautzen! Keine Ausnahmen sind mehr möglich. Wirklich ALLE? 

Eine Einschränkung dazu gibt es: Diese Regel gilt nur für den Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen. Nicht für Grundstücke, Mehrfamilienhäuser, Gewerbeobjekte, Hotels, Tankstellen, Schwimmbäder...

Dem Verkäufer ist es jedoch unbenommen, die gesamte oder den größeren Teil der Maklerprovision zu übernehmen. Umgekehrt funktioniert aber nicht; der Käufer darf nicht mehr Provisionszahlung leisten müssen als der Verkäufer. 

Wer also jetzt noch in diesem Jahr seine Eigentumswohnung (egal ob vermietet oder selbst genutzt) oder ein Einfamilienhäuschen veräußern möchte, muß auf's Gaspedal treten.

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