Neues Wohnungseigentumsgesetz nimmt weitere Hürde
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Das geplante neue Wohnungseigentumsgesetz hat die erste Lesung im Bundestag passiert. Das Gesetz sollte ursprünglich zum 1.9.2020 in Kraft treten. Ob sich dieser Zeitplan halten lässt, ist wegen zahlreicher Änderungsvorschläge noch offen.
Die WEG-Reform ist wegen vieler Entwicklungen im Energiebereich, wegen der berechtigten Forderungen zur Barrierefreiheit und wegen neuer Kommunikationsmöglichkeiten überfällig. Das neue Gesetz bietet die Gelegenheit, das Miteinander in Eigentümergemeinschaften auf eine zukunftsfähige, solide Basis zu stellen. Vertreter der Fachverbände wünschen sich, dass der Entwurf in einigen Details präzisiert und ergänzt wird.
Der Verband der Immobilienverwalter Deutschlands (VDIV) fordert, Online-Eigentümerversammlungen gesetzlich zu regeln, Umlaufbeschlüsse mit 2/3-Mehrheit zu ermöglichen, die aktuelle Ladungsfrist von zwei Wochen beizubehalten und einen Sachkundenachweis für Immobilienverwalter einzuführen. Der Eigentümerverband Wohnen im Eigentum sieht viele neue Risiken für Eigentümer und verschobene Machtverhältnisse in Wohnungseigentümergemeinschaften zugunsten der Verwalter, Bauträger und Auftragnehmer.
Die digitale Versammlung bewährt sich derzeit gerade in der Ausnahmesituation der Corona-Pandemie – obwohl sie noch mit rechtlichen Unsicherheiten behaftet ist. In vielen anderen gesellschaftlichen Bereichen hat sie sich bereits als modernes Willensbildungsorgan etabliert – zum Beispiel im Aktienrecht oder im Vereinsrecht.
Die Fachspezialisten halten es für begrüßenswert, dass der Gesetzentwurf Umlaufbeschlüsse in Textform vorsieht. Damit verringere sich der Arbeitsaufwand und würden sich die Abstimmungsmöglichkeiten verbessern. Das sei im digitalen Zeitalter besonders hilfreich, um kurzfristig Entscheidungen herbeizuführen, ohne dass eine Eigentümerversammlung einberufen werden muss.